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6 Aktuell Rechtstipp Datenschutz im Eingliederungsmanagement Baustellen sind häufig Orte mit hohen körperlichen Anforderungen und möglichen gesundheitlichen Gefährdungen Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein betriebliches Eingliederungsmanagement BEM anzubieten wenn Beschäftigte während eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind § 167 Abs 2 SGB IX Diese Verpflichtung trifft alle Arbeitgeber unabhängig von Größe und Umsatz des Unternehmens oder ob ein Betriebsrat vorhanden ist Das BEM-Verfahren ist für Unternehmen nicht nur ein Teil einer zeitgemäßen Personalstrategie sondern auch ein Instrument zur Reduzierung von Fehlzeiten und zum Erhalt des Knowhows Im Rahmen eines BEM-Verfahrens verarbeitete Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz – es handelt es sich um Informationen über den körperlichen oder psychischen Gesundheitszustand der Beschäftigten Auch können Gesundheitsprobleme wie Muskelund Skeletterkrankungen oder psychische Belastungen Auslöser für ein BEM-Verfahren sein Die Durchführung eines BEM-Verfahrens setzt eine informierte und freiwillige Einwilligung voraus Sie bildet die datenschutzrechtliche Grundlage für die Durchführung Die Einwilligung muss klar verständlich und in informierter Weise erfolgen Auch ist die betroffene Person über die Identität des Verantwortlichen die Zwecke der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten die Empfänger der Daten die Speicherdauer und die Betroffenenrechte zu informieren Bei Ablehnung oder Widerruf sind die Daten unverzüglich zu löschen Der Datenschutzbeauftragte ist ein wichtiger Ansprechpartner im BEM-Prozess Er garantiert dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und hilft bei der Umsetzung Gerade am Bau mit seiner hohen Zahl von Arbeitsorten und praktischen Herausforderungen ist die Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wichtig Unternehmen sind verpflichtet sicherzustellen dass das BEM-Team geschult ist und die Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten umgesetzt sind einschließlich der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Datenschutzprozesse Ein datenschutzkonformes BEM-Verfahren ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung sondern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Arbeitskraft Ein respektvoller und transparenter Umgang mit den Daten der Beschäftigten stärkt das Vertrauen und ebnet den Weg für eine erfolgreiche Wiedereingliederung BaugEwErBEs ExpErtin Regina Mühlich ist Geschäftsführerin der Managementberatung AdOrga Solutions Sie ist Expertin für Datenschutz Sachverständige für EDV und Datenschutz sowie Datenschutz-Auditorin und Compliance Officer Als Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer berät und unterstützt sie nationale und internationale Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen Exklusiv www baugewerbemagazin de 10 2024 Die Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitskraft ist am Bau sehr wichtig