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6 Aktuell Rechtstipp Einigung über AI Act Die Einigung enthält Verpflichtungen für allgemeine KI-Systeme GPAI wie die Bereitstellung technischer Dokumentationen die Einhaltung von Urheberrechten und die Bereitstellung von Zusammenfassungen von Trainingsdatensätzen Anbieter von GPAI-Systemen mit „systemischen“ Risiken das heißt die leistungsstärksten Basis-Modelle müssen weitergehende Verpflichtungen erfüllen wie die Durchführung von Bewertungen und Evaluierungen der von ihnen ausgehenden Risiken und deren Minderung die Meldung schwerwiegender Vorfälle an die Europäische Kommission und die Durchführung von Tests Teaming Anbieter von Systemen die als Hochrisikosysteme eingestuft werden die auf GPAI-Systemen basieren oder diese nutzen oder separat entwickelt werden können müssen eine umfangreiche Liste von Produktsicherheitsverpflichtungen erfüllen die sich zum Beispiel auf Risikomanagement Datenqualität und Sicherheit beziehen Die Liste der Hochrisikosysteme umfasst Systeme die für Zwecke eingesetzt werden die erhebliche Auswirkungen auf die Grundrechte die Sicherheit die Gesundheit die Rechtsstaatlichkeit und die Umwelt haben können etwa in den Bereichen Strafverfolgung Personalwesen und Bankwesen sowie zur Beeinflussung des Wählerverhaltens Auch die Nutzer solcher Systeme müssen bestimmte Verpflichtungen einhalten beispielsweise die Durchführung von Folgenabschätzungen in Bezug auf die Grundrechte und die Einrichtung einer menschlichen Aufsicht Es ist außerdem vorgesehen dass Einzelpersonen die Möglichkeit haben Beschwerden einzureichen und sie haben das Recht Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten die auf risikobehafteten KI-Systemen basieren Schließlich werden bestimmte Systeme verboten darunter biometrische Kategorisierungssysteme die sensible Merkmale verwenden ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern und die Manipulation menschlichen Verhaltens oder die Ausnutzung von Schwachstellen 2024 wurde ein finaler Entwurf veröffentlicht Der endgültige Text muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell angenommen werden Anschließend tritt er voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft Da der Compliance-Prozess sehr aufwändig ist sollten Unternehmen bereits jetzt prüfen ob die von ihnen entwickelten hergestellten vertriebenen oder genutzten KI-Systeme als verbotene risikobehaftete oder allgemeine KI-Systeme eingestuft werden Genauso wie sie mit regulatorischen Auswirkungen in ihrer Wertschöpfungskette und in ihren Verträgen umgehen BAugEwErBEs ExpErtIn Regina Mühlich ist Geschäftsführerin der Managementberatung AdOrga Solutions Sie ist Expertin für Datenschutz Sachverständige für EDV und Datenschutz sowie Datenschutz-Auditorin und Compliance Officer Als Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer berät und unterstützt sie nationale und internationale Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen Exklusiv www baugewerbemagazin de 1-2 2024 Nach einem Verhandlungsmarathon aufgrund des politischen Drucks die weltweit erste horizontale KI-Verordnung vor den Europawahlen im Juni 2024 zu verabschieden haben die EU-Institutionen am 08 und 09 12 2023 eine politische Einigung auf hoher Ebene über die KI-Verordnung erzielt Systeme die als Hochrisikosysteme eingestuft werden müssen zahlreiche Produktsicherheitsverpflichtungen erfüllen Foto ipopba stock adobe com